1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Werbetechnik, Gestaltung, Druck, Folierung, Beschriftung, Montage sowie damit zusammenhängende Lieferungen und Leistungen der Werbetechnik Regenbogen GmbH. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag haben Vorrang.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung, durch Beginn der Ausführung oder durch Annahme eines verbindlichen Angebots zustande. Änderungen des Leistungsumfangs können zu angepassten Preisen und Terminen führen.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese gesetzlich anfällt und nicht bereits als Bruttopreis ausgewiesen ist. Zahlungsziel und mögliche Abschlagszahlungen ergeben sich aus Angebot oder Rechnung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt erforderliche Texte, Logos, Daten, Maße, Freigaben und sonstige Informationen rechtzeitig und in geeigneter Qualität bereit. Er ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung können vereinbarte Termine entsprechend verschieben.
5. Entwürfe, Freigaben und Farbabweichungen
Vor Produktion kann eine Freigabe von Entwürfen, Maßen, Schreibweisen, Farben oder Platzierungen verlangt werden. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die inhaltliche und gestalterische Richtigkeit der freigegebenen Punkte. Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke können technisch bedingt von späteren Druck- oder Folienfarben abweichen.
6. Fahrzeugfolierung und Beschriftung
Das Fahrzeug ist, sofern nicht anders vereinbart, sauber und frei von Wachs, Versiegelungen und starken Verschmutzungen bereitzustellen. Vorschäden, Nachlackierungen, Rost, lose Lackschichten, ungeeignete Untergründe oder nicht fachgerecht ausgeführte Reparaturen können Haftung und Entfernbarkeit von Folien beeinträchtigen. Für Schäden, die ausschließlich auf einen bereits mangelhaften oder ungeeigneten Untergrund zurückzuführen sind, haften wir nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
Folien sind Verschleißprodukte. Haltbarkeit und Optik hängen unter anderem von Material, Untergrund, Pflege, Nutzung, UV-Belastung und mechanischer Beanspruchung ab. Bei einer späteren Folienentfernung können insbesondere bei Nachlackierungen oder vorgeschädigten Lackflächen Lackablösungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
7. Druck- und Produktionsleistungen
Branchenübliche, technisch unvermeidbare Abweichungen bei Farbe, Material, Zuschnitt oder Verarbeitung stellen keinen Mangel dar, soweit sie für den vereinbarten Verwendungszweck unerheblich und zumutbar sind. Mehr- oder Minderlieferungen werden nur berücksichtigt, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder branchenüblich und rechtlich zulässig ist.
8. Lieferung, Montage und Termine
Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs, etwa höhere Gewalt, erhebliche Lieferengpässe oder unverschuldete Betriebsstörungen, können Termine angemessen verlängern. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
9. Abnahme
Bei Werkleistungen kann eine Abnahme verlangt werden. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Gesetzliche Regelungen zur Abnahme und zu Mängelrechten bleiben unberührt.
10. Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit im konkreten Vertrag wirksam nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitteilen, damit wir sie prüfen und gegebenenfalls nachbessern können. Gegenüber Verbrauchern werden gesetzliche Gewährleistungsrechte durch diese Empfehlung nicht verkürzt.
11. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12. Urheber- und Nutzungsrechte
Entwürfe, Reinzeichnungen, Layouts und sonstige kreative Leistungen bleiben urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang. Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe offener Produktionsdaten bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.
13. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern kann ein erweiterter Eigentumsvorbehalt gesondert vereinbart werden.
14. Verbraucher
Soweit der Kunde Verbraucher ist, gelten zwingende verbraucherschützende Vorschriften uneingeschränkt. Besteht bei einem konkreten außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird der Verbraucher hierüber gesondert belehrt. Bei individuell angefertigten Waren oder bestimmten vollständig erbrachten Dienstleistungen können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bestehen.
15. Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann Straubing als Gerichtsstand vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen und zwingendes Recht bleiben unberührt.